Jul 22 2007
Kündigung und Wechsel der Autoversicherung
Fristgerechte Kündigung zum Ablauf
Die Autoversicherung wechseln können Sie immer zum Ablauf eines Versicherungsjahres. Das Ablaufdatum steht im Versicherungsschein. Die meisten Versicherungsverträge enden am 31.12. und können mit einer Frist von 1 Monat zum Vertragsende gekündigt werden. Das Kündigungsschreiben muss der Versicherung spätestens zum 30.11. vorliegen.
Sonderkündigungsrecht
Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Versicherung den Beitrag erhöht. Das gleiche gilt, wenn die Versicherung die Vertragsbedingungen, Typ- oder Regionalklassen ändert. Sie haben dann ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht ab Zugang der Mitteilung.
Kündigung bei Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung
Beim Fahrzeugwechsel oder bei einer Neuzulassung (erstmalige Zulassung eines neuen oder gebrauchten Fahrzeuges auf Ihren Namen) können Sie die Kfz-Versicherung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist wechseln.
Kündigung im Schadensfall
Im Schadensfall ist der Wechsel der Kfz-Versicherung innerhalb eines Monats nach Bearbeitungsschluss des Schadens möglich. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Versicherung den Schaden anerkannt oder abgelehnt hat.
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